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AGB

AGB

1. Geltung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertag Auftragnehmer (AN) und
Auftraggeber (AG). Sie gelten auch für alle Zukunft zwischen AN und AG abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende
Regelung, dieser Bedarf immer der schriftlichen Form, getroffen haben.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil,
auch wenn der AN diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Eigentumsvorbehalt

Vom AN gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung
des AN, soweit kein Eigentumsübergang an den AG aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der AN ist
berechtigt, dem AG Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung
für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

4. Gewährleistung

Ist eine vom AN erbrachte Leistung Mangelhaft, kann der AG Nacherfüllung verlangen. Wird der
Mangel durch die Nacherfüllung des AN nicht beseitigt, kann der AG die Vergütung des AN um 5 % /
10% mindern. Zu einem kompletten Einbehalt der Vergütung ist der AG nicht berechtigt.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem AG vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung der
Haftung zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder
ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür
besteht.
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist
gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen AG ohne nähere
Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

5. Haftung

Die Haftung des AN für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung
einer Pflicht des AN zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu wesentlichen
Vertragspflichten des AN zählt.

6. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang beim AG nicht mehr beanstandet
werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Jede Rechnung ist nach Zugang beim AG ohne Abzug zu bezahlen.
Die Forderung des AN nach einer Abschlagzahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des AN, für
die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche
und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.